Die Kernforderungen des NABU Rheinland-Pfalz e. V. zur Landtagswahl 2016

Der NABU Rheinland-Pfalz fordert einen konsequenten Natur- und Umweltschutz von der Landesregierung ein. In den letzten Jahren hat sich die Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz verringert. Deshalb müssen die Anstrengungen zur Erhaltung der Schöpfung zukünftig intensiviert werden.

 

Mit der Ausweisung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz wurde ein wichtiges Ziel des Naturschutzes umgesetzt und auch die Verabschiedung einer Biodiversitätsstrategie zeigt in die richtige Richtung. Doch in anderen Bereichen ist der Trend weiterhin negativ. Staatliche Subventionen für Land- und Forstwirtschaft sind immer noch zu wenig mit Naturschutzauflagen verknüpft, Rheinland-Pfalz ist weit von einer naturverträglichen Energiewende entfernt, bei den Naturschutzbehörden fehlt Personal und die finanziellen Mittel reichen bei weitem nicht aus, um die Naturschutzziele zu erreichen.

 

Zunehmende Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung machen es notwendig, mit dem Schutzgut Natur ressourcenschonend umzugehen. Biologische Vielfalt und ein konsequenter Umweltschutz sind eine wichtige Voraussetzung dafür. Vor allem in den Bereichen biologische Vielfalt und Artenschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Verkehr sieht der NABU Rheinland-Pfalz Handlungserfordernisse für die neue Landesregierung.

 

Dies waren die fünf Kernforderungen des NABU zur Landtagswahl 2016:

 

1.

Die Landesregierung hat sich dafür einzusetzen, dass sowohl die FFH- als auch die Vogelschutzrichtlinie vollumfänglich erhalten bleiben und der EU-weite Naturschutz gestärkt wird.

 

Das Netzwerk Natura 2000 ist auch in Rheinland-Pfalz eines der wichtigsten Instrumente, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und deshalb unverzichtbar.

 

2.

Die 2015 beschlossene Biodiversitätsstrategie des Landes Rheinland-Pfalz ist stetig und konsequent umzusetzen und die dafür erforderlichen Mittel sind bereitzustellen. Die Strategie ist kontinuierlich im Dialog mit den Naturschutzverbänden weiterzuentwickeln, um bestehende Defizite zu beheben.

 

3.

Der Naturschutzetat des Landes darf keinesfalls gekürzt werden. Zudem sind in den Naturschutzverwaltungen zusätzliche Personalstellen zu schaffen, damit die Aufgaben des Landes erfüllt werden können.

 

Bereits jetzt deckt der Naturschutzetat des Landes bei weitem nicht die notwendigen Ausgaben, die einen effektiven Naturschutz gewährleisten könnten. Auch sind die Naturschutzverwaltungen unterbesetzt und dadurch oftmals kaum in der Lage die umfänglichen Aufgaben zu erfüllen.

 

4.

Naturschutzaspekte sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien stringent zu beachten und dürfen nicht in der Abwägung mit energiepolitischen Zielen verworfen werden.

 

Erneuerbare Energien tragen dazu bei, den Ausstoß klimarelevanter Gase zu mindern. Doch ist ihr Einsatz sehr oft mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Zum Schutz der biologischen Vielfalt muss der Ausbau der erneuerbaren Energien naturverträglich erfolgen und mit Energieeinsparungen einhergehen, um diese Eingriffe zu minimieren. Dazu sind große Ausschlussgebiete, wie der Pfälzerwald oder die Konzentrationsräume von

windkraftsensiblen Fledermaus- und Vogelarten auszuweisen.

 

5.

Dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald sind für eine leistungsfähige Verwaltung sowie für die Aufgabe der Umweltbildung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Für Rückfragen

Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz, Tel. +49 (0)6133 507 988