Wölfe und Wir – Wege zum Miteinander

Ein Wildtier kehrt zurück

Der Wolf war über 150 Jahre lang in Deutschland ausgerottet. Aufgrund seiner starken Fähigkeit zur eigenständigen Ausbreitung, ist er seit dem Jahr 2000 zurück in seiner alten Heimat. Der Nachweis des ersten Rudels in Sachsen war noch eine Sensation. Mittlerweile haben die Wölfe in fast allen Bundesländern ihren ursprünglichen Lebensraum zurück erobert. Wie viele Einzelwölfe, Paare bzw. Rudel in Deutschland leben wird durch ein dauerhaftes Monitoring erfasst und jährlich durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zur Verbreitung finden Sie hier.

Eine vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Auftrag gegebene und in 2020 veröffentlichte Studie hat ergeben, dass in Deutschland theoretisch geeigneter Lebensraum für 700 bis 1400 Wolfs-Territorien vorhanden ist. Erstmals wurden auf Basis von in Deutschland gewonnenen Daten die typischen Habitate von Wölfen charakterisiert. Weitere Details dazu auf der Homepage des BfN.

Eine wichtige Aufgabe sieht der NABU in der begleitenden Aufklärung zur Koexistenz von Mensch und Wolf sowie in der Vereinbarkeit mit der ökologisch wichtigen Weidetierhaltung. Diese und die ebenfalls ökologisch bedeutende Rückkehr des Wolfes dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Hier ist die Zusammenarbeit aller Akteure gefragt. Deshalb hat der NABU im Juni 2019 gemeinsam mit zehn anderen Organisationen aus der Landwirtschaft und Nutztierhaltung, des Natur- und Tierschutzes sowie der Jagd Empfehlungen für einen bundeseinheitlichen Herdenschutz und Kriterien zur Tötung von Wölfen, die wiederholt Nutztiere gerissen haben, vorgelegt. Das Verbändepapier und weitere Informationen sind hier zu finden.

Nicht zielführend ist aus Sicht des NABU die im Februar 2020 verabschiedete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), die den Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe erleichtern soll. Die rechtlich unbestimmten Formulierungen der Gesetzesänderung führen zu mehr Unklarheit bei der Umsetzung als vorher und verstoßen zudem gegen EU-rechtliche Bestimmungen. Der Fokus sollte auf dem Ausbau und der Förderung des Herdenschutzes liegen, und nicht auf der Tötung von europäisch streng geschützten Wildtieren. Weitere Details dazu hier.

Rheinland-Pfalz ist wie viele Bundesländer mittlerweile kein Wolfserwartungsland mehr, sondern hat bereits sesshafte Wölfe im Westerwald. Auch in anderen Regionen werden immer wieder durchwandernde Wölfe gesichtet. Alles zu den Wolfsmeldungen und dem Management von Wölfen im Land finden Sie unter “Wölfe in Rheinland-Pfalz“.


Tipps zum Umgang mit Wespen und Hornissen

Hornisse
Bild: NABU/Ulrich Vogl

Sommerzeit ist Wespen- und Hornissenzeit. Die wohl bekanntesten Wespenarten, die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe, gehören wie die Hornisse zu den sogenannten Sozialen Faltenwespen. Die in Staaten lebenden Tiere sind außerordentlich nützlich und ein wichtiger Bestandteil der Natur. Sie verfüttern Insekten wie Mücken, Fliegen und Bremsen an ihre Brut und tragen so zu einem ökologischen Gleichgewicht bei. Wespen und Hornissen dienen wiederum Vögeln wie z. B. Neuntöter, Bienenfresser und Wespenbussard als Nahrung. Mit dem Bau ihrer kunstvollen Nester beginnen die Königinnen im Frühjahr. Was vielen nicht bekannt ist: Die Nester der staatenbildenden Tiere sind nur einige Monate bewohnt. Im Spätherbst stirbt das jeweilige Volk ab, nur die neuen Königinnen überwintern. Alte Nester vom Vorjahr werden im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt. Die Nester von Hornissen und Wespen dürfen nur in Ausnahmefällen und mit besonderem Grund entfernt werden. Hornissen gehören nach der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Tierarten, und auch Wespen unterliegen dem Artenschutz. Muss ein Hornissennest entfernt werden, ist eine Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde (SGD Nord) erforderlich. Grundsätzlich hat eine Umsiedlung eines Nestes an einen Ort, wo die Tiere ungestört weiterleben können, immer Vorrang vor der Vernichtung. In den meisten Fällen ist eine Entfernung des Nestes aber gar nicht notwendig, einige Verhaltensregeln sollten jedoch beachtet werden. So sollte ein Mindestabstand von mindestens drei Metern zum Nest eingehalten werden. Massive Störungen und Erschütterungen des Nestes und ein längeres Verstellen des Einflugbereichs sollten vermieden werden. Von den heimischen sozial lebenden Wespenarten interessieren sich lediglich die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe für unsere Speisetafeln. Auch die friedlichen Hornissen werden von Kuchen und süßen Getränken nicht angelockt und bereiten in der Regel auch keine Probleme. Generell gilt: Wer von Wespen umschwirrt wird, sollte stets Ruhe bewahren und nicht nach den Tieren schlagen. Die Tiere sollten auch nicht angepustet werden, denn das im Atem enthaltene Kohlendioxid gilt ihnen als Alarmsignal. Nahrungsmittel sollten abgedeckt werden und Getränke aus undurchsichtigen Behältnissen können vorsichtshalber mit dem Strohhalm getrunken werden. Wer trotz allem einmal gestochen wird, sollte die Einstichstelle kühlen und eine halbe Zwiebel darauf legen. Bei Menschen, die unter einer Insektengiftallergie leiden, kann es zu heftigen allergischen Reaktionen kommen. In einem solchen Fall und bei Stichen im Mund-, Rachen- und Halsbereich sollte man sofort einen Arzt aufsuchen. Bei Fragen zum Artenschutz und zur Umsiedlung bzw. Beseitigung eines Nestes können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Unteren Naturschutzbehörden in den jeweiligen Kreisverwaltungen wenden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


Jungvogel gefunden - was tun?

junge Singdrossel
junge Singdrossel

Wenn sich Jungvögel aus ihren schützenden, aber eng gewordenen Nestern und Nistkästen wagen, häufen sich alljährlich beim NABU die Meldungen über scheinbar hilflose Tiere, die jedoch oftmals gar nicht verlassen sind. Die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Die Vogelbrut verteilt sich dann an verschiedene Stellen des Gartens oder Wäldchens. So entdecken natürliche Feinde höchstens einzelne Tiere und nicht die gesamte Brut auf einmal. Die noch nicht ganz flugfähigen Jungvögel stehen durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung, werden weiterhin versorgt und arbeiten daran, ihre Flugkünste zu perfektionierten. Auch wenn die Jungvögel scheinbar leidvoll rufen, ist das kein Grund zur Besorgnis. Die Tiere sollten zunächst an Ort und Stelle gelassen werden und, um den Eltern die Kontaktaufnahme zu ermöglichen, mit gebührendem Abstand ca. zwei Stunden lang beobachtet werden. Nur, wenn in dieser Zeit kein Elternvogel entdeckt wird oder die Jungtiere offensichtlich verletzt oder nahezu unbefiedert sind, sollte eingegriffen werden. Denn die Chance, dass ein Jungvogel in Freiheit überlebt, ist weit größer als bei einem Aufzuchtversuch. Bei akuter Gefahr durch Katzen oder wenn Jungvögel am Rand einer vielbefahrenen Straße sitzen, sollten die Tiere in den nächsten Busch gesetzt werden. Die Eltern hören die Rufe der Jungen und nehmen diese selbst nach einer Berührung durch den Menschen wieder an, denn der Geruchssinn ist bei Vögeln kaum ausgeprägt. Säugetiere hingegen sollten nicht berührt werden, damit die Elterntiere sie noch als ihre Jungen erkennen. Weitere Informationen finden Sie hier


Fledermauszenzus 2020

Helferinnen und Helfer für Mitmachaktion gesucht!

In diesem Jahr findet der sechste Fledermauszensus des NABU Rheinland-Pfalz statt. Wir rufen QuartierbesitzerInnen auf, vom 05. bis zum 07. Juni ihre Fledermäuse zu zählen, mit dem Ziel, einen besseren Einblick in die Bestände unserer Gebäudefledermäuse zu erhalten. Denn vor allem der immer häufiger vermutete Rückgang der Zwergfledermaus ist besorgniserregend. Außerdem fordern wir alle QuartierbesitzerInnen auf, uns Kotproben ihrer Schützlinge zu schicken, damit wir eine genetische Artanalyse durchführen können. Auf diese Weise können wir Quartiere, bei denen die Art bislang nicht eindeutig bestimmt werden konnte, eindeutig zuordnen. Durch wiederholte Zählungen an bekannten Quartieren können wir mögliche Veränderungen in der Population abschätzen. Zudem möchten wir gezielte Nachsuchen nach weiteren Quartieren starten. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! Sie müssen kein Fledermausprofi sein, denn Fledermausquartiere erkennen ist nicht schwer, man muss nur wissen, wie man sucht. Hierfür hat der NABU Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren Methoden erprobt, die auch für unerfahrene FledermausfreundInnen anwendbar sind. Mit diesen Methoden konnten wir bereits viele bislang unbekannte Fledermausquartiere finden! Wenn Sie bei der Quartiersuche und Bestandserfassung behilflich sein wollen und/oder bis Ende Juni Umfragen in Ihrem Heimatort oder dem Nachbarort durchführen können, freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

 

Den offiziellen Meldebogen zum NABU-Fledermauszensus finden Sie hier.


Im Einsatz für Fledermäuse im Westerwald

Student untersucht Überwinterungsquartiere und wertet Daten aus 34-jähriger ehrenamtlicher Erfassungstätigkeit aus

April 2020

4.010 Fledermäuse aus 10 Arten in 68 Überwinterungsquartieren: Die Datengrundlage für die Bachelorarbeit des Studenten Niklas Kukat aus Faulbach kann sich sehen lassen. Für seinen Universitätsabschluss im Fach BioGeoWissenschaften an der Universität Koblenz-Landau hat der 24-Jährige die Erfassungsdaten von sieben ehrenamtlichen Fledermausschützern aus dem Westerwald aus 34 Erfassungsjahren zusammengetragen und wissenschaftlich ausgewertet.

 

63 der seit 1985 regelmäßig ehrenamtlich kontrollierten Überwinterungsquartiere der Fledermäuse hat Niklas Kukat im Winter 2018/2019 selbst mit aufgesucht und kontrolliert. Hierbei handelt es sich vor allem um Schiefer- und Erzstollen, teils mit weit verzweigten Gangsystemen, bis zu 15 Meter hohen Hallen, Tropfsteinformationen und hüfthohem Bodenwasser. Viele der Stollen sind zum Schutz der Fledermäuse vergittert. „Die Erfassung der Fledermäuse in ihren Winterquartieren ist eine extrem spannende und aus Naturschutzsicht wichtige Aufgabe. Spannend war für mich dann auch die Auswertung der gesammelten Daten zusammen mit den Erfassungsdaten aus vorherigen Jahrzehnten, die die ehrenamtlichen Naturschützer mir dankenswerterweise für meine Abschlussarbeit zur Auswertung überlassen haben. Ich hoffe, dass meine Untersuchungsergebnisse zum Schutz unserer heimischen Fledermäuse im Westerwald beitragen können“, sagt Kukat.

 

Sein Interesse für den Fledermausschutz wurde während eines studienbegleitenden Praktikums bei der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald im Frühjahr 2018 geweckt. Hier hat der Jungwissenschaftler die NABU-Aktiven u. a. bei der Reinigung des vom NABU betreuten Fledermausquartiers mit 800 Großen Mausohren im Kloster Marienstatt und bei der Umsetzung von Biotopschutzmaßnahmen unterstützt und wichtige Kontakte geknüpft. Der erste Schritt in Richtung Abschlussarbeit war damit getan. Heraus kam am Ende eine 97-seitige Untersuchung mit dem Titel „Bestandsanalyse felsüberwinternder Fledermäuse im Naturraum Westerwald auf Basis einer 34-jährigen Erfassungstätigkeit“. Niklas Kukat liefert mit seiner Arbeit Daten für den Westerwald u. a. zu den Winterquartier-Präferenzen sowie zu den Bestandsentwicklungen einzelner Fledermausarten wie des Großen Mausohrs, der am häufigsten von den ehrenamtlichen Naturschützern dokumentierten Art. Während die meisten untersuchten Arten einen stabilen Bestand aufweisen, zeigt das Große Mausohr in der untersuchten Region eine leichte Bestandszunahme. Der Bestand der Wasserfledermaus hingegen nimmt stark ab. Niklas Kukat empfiehlt: „Die Schutzstrategien für Fledermäuse müssen aufgrund ihrer komplexen Gefährdungsursachen vielfältig sein. Für felsüberwinternde Arten sind Stollen als störungsfreie Winterquartiere essentiell. Darüber hinaus gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, die allen Arten gleichermaßen zugutekommen. Hierzu gehören der Erhalt von Tot- und Altholzbeständen, die Förderung strukturreicher Landschaften, der Schutz und die Neuschaffung von Jagdhabitaten, die Reduzierung des Pestizideinsatzes und die Rücksichtnahme auf Fledermäuse bei der Sanierung von Gebäuden.“

 

Wie praktischer Fledermausschutz konkret aussehen kann, zeigen die 13 NABU-Gruppen der NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald: Sie pflegen Flächen als Nahrungs- und Lebensräume, kontrollieren Überwinterungsstollen, halten deren Einflüge von Pflanzenbewuchs frei, stellen Sommerquartiere für die Jungenaufzucht bereit, führen zu wissenschaftlichen Zwecken Netzfänge durch, bewerten Eingriffe in Natur und Landschaft, versorgen Pfleglinge, beraten Hauseigentümer mit Fledermausquartieren am Haus und bieten Vorträge und Exkursionen an. Zu den überregionalen NABU-Projekten in Rheinland-Pfalz gehören ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema energetische Sanierung von Gebäuden und Artenschutz, das Projekt „Fledermäuse willkommen!“ und der Kauf und die dauerhafte Sicherung von besonders bedeutsamen Fledermausquartieren wie das Mayener Grubenfeld als das wichtigste Überwinterungsquartier Deutschlands.

 

Und wie geht es für Niklas Kukat jetzt in beruflicher Hinsicht weiter? „Seit den Fledermausuntersuchungen im Rahmen meines Praktikums beim NABU und während der Datenerhebung für meine Bachelorarbeit hat sich mein Berufsziel klar herauskristallisiert. Auf Fledermäuse möchte ich mich gerne spezialisieren und später dann in einem Planungsbüro für landschaftsökologische und artenschutzrechtliche Gutachten arbeiten“, so Kukat. Einen besonderen Dank spricht er den sieben ehrenamtlichen Fledermausschützern aus dem Westerwald aus, die ihn bei seiner Abschlussarbeit unterstützt haben: Marcel Weidenfeller, Leander Hoffmann, Klaus Huber, Georg Fahl, Markus Metternich, Konstantin Müller und Bruno Koch.


Schwalbenschutz

Junge Mehlschwalben
Bild: Heinz Strunk

Schwalben gehören zu den ersten Langstreckenziehern, die aus ihren über 4.000 Kilometer entfernten Überwinterungsgebieten südlich der Sahara zurückkehren. Bis zu einem halben Jahr verbringen sie dann bei uns im Brutgebiet. Hier sind sie auf die Gastfreundschaft des Menschen angewiesen, denn sonst können sich die abnehmenden Bestände nicht stabilisieren.

 

Schwalben gelten als Glücksbringer und sind bei Menschen als Vorboten des Sommers generell sehr beliebt. Doch leider nehmen ihre Bestände kontinuierlich ab. Die Intensivierung der Landwirtschaft und der damit einhergehende Rückgang an Fluginsekten, die Hauptnahrung der Schwalben, sowie die Versiegelung der Landschaft machen den Vögeln zu schaffen. Auch finden die Schwalben immer weniger Nistplätze. Mehlschwalben bauen ihre Nester an Häusern, jedoch verhindern moderne Fassadenputze, dass der feuchte Lehm, den die Tiere als Baumaterial verwenden, an der Fassade haften bleibt. Zudem fehlt es in der versiegelten Landschaft an Lehm, den die Vögel als Baumaterial nutzen können. Abhilfe schaffen kann man etwa mit Nisthilfen oder durch das Anlegen von Schlammpfützen.

Unter dem Nest kann ein sogenanntes Kotbrett angebracht werden, um eine Fassadenbeschmutzung auf einfache Weise zu verhindern. Letztlich sind die Vögel in besonderem Maße von unserer Toleranz abhängig. Gerade für die Rauchschwalben haben sich die Lebensbedingungen drastisch verschlechtert, da sie ihre Nestern vor allem in Kuh- und Pferdeställen bauen, diese aber zunehmend verschlossen werden. Der NABU Rhein-Westerwald ruft deshalb dazu auf, mit Ankunft der Schwalben Fenster von Ställen, Schuppen und Garagen zu öffnen.

 

Eine Installationsanleitung für Mehlschwalben-Kunstnester finden Sie hier

Viele weitere Informationen zum Schwalbenschutz finden Sie hier


Zusammenarbeit von NABU und Unterer Naturschutzbehörde Altenkirchen beim Schwalbenschutz

Gemeinsame Mitteilung zum Start der Aktivitäten im März 2020

Mehlschwalben im Flug
Bild: Heinz Strunk

 

Glücksbringer in Wohnungsnot – die Mehlschwalben

 

Schwalben gelten als Glücksbringer. Früher nahm man an, dass Gebäude, an bzw. in denen Schwalben brüten, vor Unwetter und anderem Unheil geschützt sind. Von alters her waren Mehlschwalben daher gern gesehene Gäste am Haus. Diese Sichtweise hat sich inzwischen teilweise deutlich verändert. Viele Hausbesitzer legen Wert auf „vogelfreie“ Fassaden und unterbinden aus Angst vor Kotspuren Nistversuche von Schwalben oder zerstören sogar bestehende Nester. Auch im Zuge von Haus- und Fassadensanierungen werden zahlreiche Mehlschwalbennester beseitigt. Für Rauchschwalben, die ihre Nester in Ställen und Schuppen bauen, sieht die Situation insgesamt nicht besser aus.

 

Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen und der NABU weisen darauf hin, dass Mehl- und Rauchschwalben mittlerweile auch zu den gefährdeten Tierarten zählen. Beides sind Arten, die eigentlich ihr Zuhause in unseren Regionen haben. Daher ist es bedauerlich, dass auch der Schwalbenbestand stark rückläufig ist, wobei der Wegfall von Nistmöglichkeiten die ohnehin schon aufgrund von Nahrungsmangel (Insektenrückgang) schwierige Situation der Schwalben weiter verschlechtert. Vor diesem Hintergrund weisen die Untere Naturschutzbehörde und der NABU ausdrücklich darauf hin, dass Schwalben zu den nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützten Arten (§ 39 u. § 44 BNatSchG) zählen. Das bedeutet zum einen, dass die Tiere selbst weder getötet noch während ihrer Aufzuchtzeiten gestört und beeinträchtigt werden dürfen. Zum anderen ist es verboten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Schwalben sind sogenannte nesttreue Vogelarten, die nach ihrer Rückkehr aus den Winterquartieren ihre Nester wieder aufsuchen. Diese dürfen daher auch nicht während der winterlichen Abwesenheit der Schwalben beseitigt werden. Diese Verbote sind auch im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen an Dach und Fassade sowohl von Eigentümern als auch von ausführenden Fachfirmen zwingend zu beachten. Das Entfernen von Nestern ist per Gesetz rechtswidrig und darf, wenn überhaupt, nur nach behördlicher Prüfung über eine Ausnahmegenehmigung erfolgen. Dies bezieht sich im Übrigen auf alle Tierarten, die Gebäude besiedeln, so z. B. auch auf Fledermäuse, Mauersegler etc.. Geplante Vorhaben, die zu Konflikten mit Gebäudebrütern führen, sind deshalb vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde Altenkirchen (Tel.: 02681-812655) abzustimmen. Insbesondere können Konflikte durch die zeitliche Anpassung der Sanierungsarbeiten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten vermieden werden. Arbeiten sollten daher „schwalbenfreundlich“ nicht in der Zeit von Anfang April bis Ende September durchgeführt werden.

 

Über die Lebensweise der Schwalben sowie über Möglichkeiten, die Glücksboten zu schützen, informiert der NABU in seiner Broschüre zum Projekt „Schwalbenfreundliches Haus“. Im Rahmen des Projektes zeichnet der NABU Hausbesitzer/-bewohner, die Schwalbennester am oder im Gebäude erhalten, mit einer Plakette für die Hauswand und einer Urkunde aus. Der NABU stellt in Kooperation mit der Unteren Naturschutzbehörde darüber hinaus kostenfrei künstliche Nisthilfen sowie sogenannte Kotbretter zur Verfügung. Durch das Anbringen von Kotbrettern 50-70 cm unterhalb des Schwalbennestes können Fassaden vor der Verschmutzung durch Schwalbenkot effektiv und kostengünstig geschützt werden. Ist das Kotbrett in der gleichen Farbe wie die Fassade gehalten, ist für den Betrachter kaum eine Besonderheit an der Hausfassade wahrnehmbar. Infos zum Projekt, zur Auszeichnung sowie zu den Nisthilfen und Kotbrettern sind beim NABU über folgende Kontaktdaten erhältlich:

  • NABU-Regionalstelle Rhein-Westerwald: 02602/970133
  • NABU-Gruppe Altenkirchen: 02681/984247 oder 02681/9836764
  • NABU-Gruppe Daaden: 0171-4685255 oder 0175 5994524
  • NABU-Gruppe Gebhardshainer Land und Wissen: 02747/9122665

Schwalben sind als Kulturfolger auf menschliche Siedlungen als Lebensraum angewiesen. Gerade in der aktuellen Diskussion um das Insekten- und Artensterben sollte daher die Unterstützung gefährdeter Arten vor der eigenen Haustüre anfangen. Durch ein wenig mehr Toleranz für gebäudebesiedelnde Tierarten, wie unsere Mehlschwalben, kann ein aktiver Beitrag zum Artenschutz und zum Erhalt gefährdeter heimischer Tierarten geleistet werden.


Natur- und Artenschutz im Garten

Tipps für die Gartensaison

Naturgarten

Mit Beginn der Gartensaison zieht es viele HobbygärtnerInnen in die Bau- und Gartenmärkte unserer Region. Blumenerde, Samentütchen, Pflanzen und Unkrautvernichter landen in den Einkaufswagen. Die Gartengestaltung und -pflege kann mit einfachen Mitteln natur- und umweltschonend funktionieren.

Auf jeden Fall sollte nur torffreie Blumenerde verwendet werden. Diese besteht aus einer Mischung von hochwertigem Kompost, Rindenhumus, Holz- und gegebenenfalls Kokosfasern sowie natürlichen Zusätzen wie Lavagranulat für die optimale Pflanzenversorgung. In vielen handelsüblichen Blumenerden befinden sich große Mengen an Torf. Dabei ist Torfabbau einer der Gründe dafür, dass in Deutschland 95 % aller Moore zerstört sind. Mittlerweile wird der Torf häufig aus den baltischen Staaten importiert, wo der Verlust wertvoller Lebensräume vieler bedrohter Tier- und Pflanzenarten rasant voran schreitet. Beim Torfabbau werden außerdem riesige Mengen Treibhausgase freigesetzt, die den Klimawandel beschleunigen. Aufpassen sollten Verbraucher bei der Aufschrift „Bioerde“, auch hier kann u. U. noch ein sehr großer Anteil Torf enthalten sein.

Grüne Oasen, von denen Mensch und Natur gleichermaßen profitieren, lassen sich mit etwas Mut zum Neuen und zum Experimentieren ganz einfach herstellen: Mit heimischen Pflanzen, Strukturen wie Steinmauern, Totholzhaufen, wilden Ecken, Blumenwiesen und einem Komposthaufen schaffen Gartenbesitzer einen Lebensraum für viele heimische Tierarten, z. B. Schmetterlinge, Eidechsen und Vögel. Das Aufhängen von Insektenhotels oder Nistkästen ermöglicht neben dem praktischen Nutzen auch spannende Naturbeobachtungen für Jung und Alt.

Von der Verwendung von Pflanzengiften rät der NABU dringend ab. Das weltweit am meisten eingesetzte Pflanzengift Glyphosat wurde von der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Es ist in vielen bekannten Unkrautvernichtungsmitteln wie z. B. „Roundup“ enthalten. Obwohl Glyphosat in einigen Produkten als biologisch abbaubar beworben wird, birgt es erhebliche Gefahren für Natur und Umwelt. Trotzdem wird das insbesondere auch für Amphibien gefährliche Gift häufig aus reiner Ordnungsliebe bedenkenlos in Gärten versprüht. Mit der Bekämpfung von Wildpflanzen gehen dann gleichzeitig auch wertvolle Nahrungsquellen und Lebensräume für die Tierwelt verloren. Aus Sicht des NABU ist zum Wohle von Mensch und Natur ein Verbot von Glyphosat im Haus- und Kleingarten überfällig, auch deshalb, weil hier das Risiko von Fehlanwendungen am größten ist. Der NABU hat bereits erreicht, dass mehrere Baumärkte den Verkauf glyphosathaltiger Produkte stoppten.

 

Weitere Tipps zum Artenschutz finden Sie hier


Lebensraum Kirchturm

Gemeinsam für Turmfalke, Dohle und Co.

Bereits im Jahr 2007 startete der NABU gemeinsam mit dem Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen das Artenschutz-Projekt „Lebensraum Kirchturm“, im Zuge dessen Gebäude bewohnenden seltenen Tierarten ein sicheres neues Zuhause gewährt wird. Dieses Projekt hat sich seither als äußerst erfolgreich erwiesen; so konnten seit Projektbeginn rund 1000 Kirchen in Deutschland mit der Plakette „Lebensraum Kirchturm“ ausgezeichnet werden.

Wie wichtig das Engagement der Kirchgemeinden ist, zeigt das Beispiel des Turmfalken. Den Kulturfolger zieht es verstärkt in die Nähe des Menschen. In alten Gebäuden, Kirchtürmen oder hohen Bäumen findet er passende Unterkünfte. Doch seine angestammten Brutplätze gehen immer häufiger verloren, vor allem durch die Sanierung von Kirchen oder den Abriss alter Industrieanlagen. Hier können Nistkästen in Kirchtürmen Abhilfe schaffen. Lassen sich die Tiere einmal an einer Kirche nieder, brüten sie jedes Jahr wieder in ihrem neuen Domizil.

Machen auch Sie und Ihre Kirchengemeinde mit und bewerben auch Sie sich für die Plakette, indem Sie Turmfalken, Schleiereulen, Dohlen und seltenen Fledermausarten in Ihrem Kirchturm ein sicheres Asyl gewähren! Bei Interesse erhalten Sie kostenlos detaillierte Hilfestellungen von uns. Weitere Informationen finden Sie hier


Willkommen Wolf

Helfen Sie mit, dass Wölfe in Deutschland wieder eine Heimat finden

Der NABU will frei lebenden Wölfen in Deutschland wieder einen dauerhaften Lebensraum schaffen. Zu diesem Zweck hat der NABU ein Aufklärungs-Projekt für mehr Akzeptanz und zum Schutz der Wildtiere gestartet. Die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass Wölfe sich sehr gut an unterschiedliche Lebensräume anpassen können.

 

Mehr zum Projekt

Mehr zum Thema Wölfe in Rheinland-Pfalz


Fledermausschutz in der Region Rhein-Westerwald

Nahrungsbiotope anlegen und pflegen, Sommerquartiere für die Jungenaufzucht bereitstellen, wissenschaftliche Untersuchungen durchführen oder die Bevölkerung informieren: Zum Auftakt der Fledermaus-Saison hat die NABU-Landesvorsitzende Cosima Lindemann jetzt bei einem Vor-Ort-Termin an dem von der NABU-Gruppe Hundsangen betreuten Fledermausstollen in Niedererbach die praktischen Aktivitäten und Fledermausschutz-Projekte des NABU in der Region im Jahresverlauf vorgestellt. Die Fledermaus-Saison beginnt für die NABU-Mitglieder mit der Bereitstellung von Fledermauskästen als Tagquartiere und für die Aufzucht der Jungen, die im Juni geboren werden. Die NABU-Gruppen betreuen im Westerwald mehrere Hundert Fledermauskästen sowie Wochenstuben wie die des Großen Mausohres im Kloster Marienstatt mit ca. 800 Individuen. Durch den wissenschaftlichen Netzfang von Fledermäusen und die jährliche Zählaktion „Fledermauszensus“ vom 7. bis zum 10. Juni sammeln wir Daten, die als Grundlage für weitreichende Schutzmaßnahmen dienen. Hierzu gehört u. a. der Kauf von Flächen, die so gepflegt werden, dass Insekten, die für Fledermäuse und andere Arten die Nahrungsgrundlage bilden, in ausreichenden Mengen vorhanden sind. Im Zuge der Europäischen Fledermausnacht werden von verschiedenen NABU-Gruppen aus der Region Nachtwanderungen für Jung und Alt durchgeführt. Fledermäuse überwintern häufig in Höhlen, Kellern und Stollen, die verlassen aber frostfrei sind. Die NABU-Aktiven schaffen und kontrollieren Überwinterungsquartiere, vergittern Stollen und halten die Einflüge von Pflanzenbewuchs frei. Die NABU-Gruppe Hundsangen beispielsweise betreut ca. 70 Stollen im Westerwaldkreis, die NABU-Gruppe Daaden über 250 im Landkreis Altenkirchen. Im Kreis Neuwied betreut unter anderem die NABU-Gruppe Waldbreitbach mehrere Überwinterungsquartiere. Getragen werden die Projekte zum Fledermausschutz vom ehrenamtlichen Engagement der NABU-Gruppen vor Ort. Alle, die selbst im Fledermausschutz aktiv werden möchten, sind herzlich eingeladen, Kontakt mit ihrer örtlichen NABU-Gruppe aufzunehmen und mit anzupacken. Vorkenntnisse werden nicht benötigt.


Artenschutzprojekt Gelbbauchunke

Stärkung und Vernetzung von Gelbbauchunken-Vorkommen

Pfützen oder wassergefüllte Radspuren – die Gelbbauchunke hat eigentlich recht bescheidene Ansprüche an ihre Laichgewässer. Doch ist sie heute vielerorts verschwunden und eine der am stärksten gefährdeten Amphibienart in Rheinland-Pfalz. Der ursprüngliche Lebensraum dieses kleinen Froschlurchs mit der charakteristisch gelb-schwarz gefleckten Unterseite umfasste in erster Linie die Auenbereiche von Flüssen. Dort entstanden durch Hochwasser immer neue Rohbodenflächen und besonnte Kleinstgewässer, welche Gelbbauchunken für eine erfolgreiche Fortpflanzung benötigen. In diesen nur zeitweise wasserführenden Tümpeln können sich keine Feinde der Unken, wie Libellenlarven, Molche oder Fische, ansiedeln. Da aber für die Unke stets die Gefahr besteht, dass eine „Pfütze“ austrocknet, bevor die Kaulquappen herangewachsen sind, betreibt sie Risikominimierung und laicht mehrmals im Zeitraum April bis Juli ab. Doch selbst diese spezielle Anpassung nutzt der Gelbbauchunke nur begrenzt, wenn es immer weniger solcher Kleinstgewässer gibt. Durch die Begradigung und Befestigung der Fließgewässer kommt die Gelbbauchunke heute meist nur noch in vom Menschen geschaffenen Ersatzlebensräumen vor. Dies sind hauptsächlich Ton-, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, Truppenübungsplätze sowie Fahrspuren auf Feld- und Waldwegen. Diese Ersatzlebensräume sind jedoch ebenfalls bedroht, da beispielsweise Abbauten rekultiviert oder verfüllt werden, ehemalige Truppenübungsplätze oder stillgelegte Steinbrüche ohne menschliche Aktivitäten zuwachsen oder Fahrspuren auf Feld- und Waldwegen verschwinden. Zudem können geeignete Lebensräume kaum mehr selbstständig (wieder)besiedelt werden, da mittlerweile zu weite Entfernungen und/oder unüberwindbare Barrieren, wie z.B. Straßen, zwischen bestehenden Gelbbauchunken-Vorkommen liegen. 

 

Der NABU hat sich der länderübergreifenden Stärkung und Vernetzung von Gelbbauchunken-Vorkommen angenommen und will bestehende Populationen stärken und isolierte Populationen miteinander verbinden. Durch die Maßnahmen soll nicht nur die Vielfalt an Lebensräumen, sondern auch die Artenvielfalt erhöht werden. Die Projektregion „Nördliches Rheinland" umfasst 11 Gebiete in Rheinland-Pfalz, im Kreis Neuwied. Die Projektgebiete befinden sich primär in ehemaligen und aktiven Basaltsteinbrüchen. In diesen Gebieten stärken Schutzmaßnahmen die noch vorhandenen Gelbbauchunken-Vorkommen. Weitere Projektgebiete befinden sich in den Bachtälern in unmittelbarer Nähe der letzten bekannten Gelbbauchunken-Vorkommen der Region. Zu den Maßnahmen im Kreis Neuwied zählt die Pflege und Erneuerung von Kleingewässern, Entfernung von Bewuchs und Gehölzen, Schaffung von Rohbodenflächen und die Neuanlage von Gewässern. Durch die Anlage von Trittsteinbiotopen als Wanderkorridore soll die natürliche Ausbreitung der Art über Bundeslandgrenzen hinaus gefördert werden.


Illegale Greifvogelverfolgung

Meldehotline für Verdachtsfälle eingerichtet

Habichtfangkorb mit lebender Ködertaube
Habichtfangkorb mit lebender Kördertaube

Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland unter strengem Schutz stehen, werden immer wieder Fälle illegaler Verfolgung bekannt. Bundesweit wurden in den letzten

zehn Jahren 689 Fälle mit mindestens 1.130 getöteten Greifvögeln dokumentiert. Die Dunkelziffer liegt dabei deutlich höher. Eine der am häufigsten illegal

verfolgten Arten ist der Habicht, Vogel des Jahres 2015. Er steht stellvertretend für mindestens 18 Greifvogel- und 3 Eulenarten. Die Nachstellung streng geschützter Arten durch Giftköder, Abschüsse oder Fallenfang stellt eine Straftat dar, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Greifvögel unterliegen nicht nur dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes und der EU-Artenschutzverordnung, sondern auch dem Jagdrecht, nach dem alle Greifvogelarten eine ganzjährige Schonzeit genießen. Bei der Greifvogelverfolgung werden häufig Fallen eingesetzt, z. B. sogenannte Habichtfangkörbe (s. Bild). Diese bestehen aus einem auf zwei Metallbügel gespannten Netz, unter dem sich ein Käfig mit einem Lockvogel oder Fleischköder befindet. Landet der Greifvogel auf dem Käfig, schließt sich das Netz über ihm. Anschließend werden die Tiere oft erschlagen oder verstümmelt. Obwohl die Verwendung solcher Fallen unter Strafe steht, sind Besitz und Vermarktung der Fallen erlaubt – ein Zustand, den der NABU seit langem kritisiert. Um der illegalen Greifvogelverfolgung entgegen zu treten, hat der NABU zusammen mit dem Komitee gegen den Vogelmord eine zentrale Meldehotline für Verdachtsfälle unter der Nummer 030-284 984-1555 eingerichtet (werktags von 9 bis 18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15 bis 18 Uhr) und unter www.nabu.de eine Petition gestartet. Da es sich bei der Greifvogelverfolgung um eine Straftat handelt, die von Amts wegen verfolgt werden muss, wird bei Verdachtsfällen außerdem empfohlen, einen Streifenwagen anzufordern.


Vogel des Jahres

Die Jahresvögel im Überblick

Informationen zu den Jahresvögeln finden Sie hier